AGB Ticketshop
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesucher:innen und der Bodetal Tourismus GmbH (BTG). Sie gelten für alle Veranstaltungen der BTG. Für Sonderveranstaltungen gelten darüber hinaus gesonderte Regelungen. Theaterbesucher:in ist auch, wer die Tageskasse oder Abendkasse betritt, um für sich oder andere Interessent:innen Karten zu erwerben.
2. Einlass zu den Aufführungen
Einlassberechtigt ist, wer für den Tag seines Theaterbesuchs eine gültige Eintrittskarte vorzeigt. Bei ermäßigten Karten ist gegenüber dem Einlasspersonal zusätzlich der jeweilige Berechtigungsnachweis vorzuzeigen. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Verspätete Besucher:innen haben keinen Anspruch auf Nacheinlass. Soweit dies ohne Störung möglich ist, können sie nach Ermessen und unter Anleitung des Einlasspersonals im Klubhaus, im Bergtheater, auf der Waldbühne Altenbrak bzw. weiteren Veranstaltungsstätten eingelassen werden. Bei verspätetem Einlass entfällt der Anspruch auf den ausgewiesenen Sitzplatz und die erworbene Preiskategorie.
3. Spielplan/Anfangszeiten/Spielplanänderung
Auf den von der BTG herausgegebenen offiziellen Eintrittskarten sind die Anfangszeiten der Vorstellungen ausgewiesen. Kurzfristige Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Besetzungsänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Tausch von Eintrittskarten. Sollten aus künstlerischen, technischen, meteorologischen oder dispositionellen Gründen Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze geändert werden müssen, wird die BTG nach Möglichkeit die Besucher:innen rechtzeitig benachrichtigen. Auch eine E-Mail gilt hierbei als Benachrichtigung. Für Veröffentlichungen in der Presse und anderen Medien übernimmt die BTG keine Gewähr.
4. Kartenverkauf/Reservierungen
Die Eintrittskarten sind an den Vorstellungskassen der BTG und den veröffentlichten Vorverkaufsstellen sowie online erhältlich. Eintrittskarten gelten nur für den darauf vermerkten Veranstaltungstermin. Der Kartenvorverkauf beginnt mit den von der BTG veröffentlichten Veranstaltungsterminen. Vorbestellungen werden persönlich, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Bei Online-Buchungen kommt der rechtsverbindliche Abschluss eines Besuchervertrags (Kauf einer Eintrittskarte) durch die Buchungsbestätigung und den verbindlichen Kauf per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder SOFORT-Überweisung zustande. Die Theaterkasse sendet die Karten auf Wunsch gegen eine Versand- und Auftragsgebühr zu. Bei Selbstabholung der Online-Buchungen erhalten Sie Ihre Tickets an der Vorverkaufskasse in der Bodetal-Information, bzw. ab eine Stunde vor Vorstellungsbeginn in der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Reservierungen werden nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen automatisch storniert. Sind die Karten innerhalb dieser Frist nicht abgeholt und bezahlt, besteht kein Anspruch auf die zuvor gebuchten bzw. reservierten Plätze. Bei Reservierungen von Gruppen läuft die Reservierungsfrist spätestens drei Wochen vor Veranstaltungstermin ab. Über nicht fristgemäß abgeholte Karten kann anderweitig verfügt werden. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BTG. Die BTG ist nicht verpflichtet, verkaufte Eintrittskarten oder Verkaufsartikel zurückzunehmen. Gekaufte Karten können im Nachhinein nicht rabattiert werden. Für nicht besuchte Veranstaltungen, für verspätetes Eintreffen oder verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Kulanzregelung zum Umtausch der Eintrittskarten (gleichwertige Eintrittskarte oder Gutschein gegen eine Gebühr von 3,00 € pro Karte) bis zum Kassenschluss eines Werktags vor Veranstaltungsbeginn behält sich die BTG vor. Sonderveranstaltungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Umtausch oder Auszahlung des Kartenpreises erfolgt grundsätzlich nicht. Die Vorverkaufskasse übernimmt grundsätzlich keine Kommissionsverkäufe. Bei Verlust einer Eintrittskarte besteht in der Regel kein Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte.
5. Gutscheine
Gutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der/die Inhaber:in des Gutscheins seinen/ihren Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Bargeld ein-/umzutauschen. Gutscheine berechtigen ausschließlich zum Erwerb von Eintrittskarten bzw. Artikel der BTG. Die BTG ist nicht verpflichtet verkaufte Gutscheine zurückzunehmen. Für verlorene Gutscheine wird kein Ersatz geleistet.
6. Wegerisiko
Das Wegerisiko liegt grundsätzlich bei dem/der Besucher:in.
7. Preise/Ermäßigungen
Die Eintrittspreise und Ermäßigungsberechtigungen bestimmen sich nach der aktuellen Entgeltordnung der BTG. Die BTG behält sich vor, auf bestimmte Veranstaltungen keine Ermäßigungen zu gewähren. Die Ermäßigungsberechtigung muss dem Einlasspersonal am Veranstaltungstag im Original unaufgefordert vorgelegt werden. Eine beim Erwerb der Eintrittskarte vorgelegte Ermäßigungsberechtigung ist nicht relevant. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
8. Änderungen, Abbruch oder Ausfall von Veranstaltungen
Bei Veranstaltungsänderung kann die Eintrittskarte bis zum Veranstaltungsbeginn gegen Rückerstattung des Eintrittspreises oder in Form eines Gutscheines (in Höhe des Eintrittspreises) an der Vorverkaufsstelle bzw. Tageskasse zurückgegeben werden. Besetzungsänderungen oder Nichtgefallen berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird eine geplante Veranstaltung abgesagt oder muss die Veranstaltung abgebrochen werden, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung (bei Familienveranstaltungen mind. 30 min) stattgefunden hat, wird das Eintrittsgeld gegen Vorlage der Eintrittskarten innerhalb von 14 Tagen, frühestens aber ab dem nächsten Werktag von der BTG erstattet. Eine Auszahlung am selben Abend ist nicht möglich. Bei anderen Anbietern erworbene Eintrittskarten können nur dort zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Schlechtwetter-Regelung bei Freilichtveranstaltungen
Bei Regen und Unwetter wird erst am Veranstaltungstag entschieden, ob die jeweilige Veranstaltung stattfindet. Wird eine Veranstaltung vor der Pause bzw. vor 30 min (bei keiner Pause) abgebrochen, können Sie zwischen einer Rückzahlung des Eintrittspreises oder dem Umtausch auf eine andere Veranstaltung wählen. Eine Auszahlung oder Umtausch am selben Tag ist nicht möglich. Wird die Vorstellung erst nach der Pause bzw. nach 30 min (bei keiner Pause) unter- oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungen nach Unterbrechungen fortgesetzt werden.
10. Garderobe
Eine Garderobengebühr wird bei Veranstaltungen der BTG im Klubhaus erhoben. Im Harzer Bergtheater ist eine Schirmabgabe und Abgabe größerer Gepäckstücke Pflicht. Dort und ggf. in anderen Spielstätten sowie bei Hausvermietungen ist eine Garderobengebühr ggf. zusätzlich zu zahlen. Garderobe, Schirme und Gepäck werden zur Aufbewahrung angenommen. Zur späteren Identifizierung der Garderobe erhält der/die Besucher:in eine Garderobenmarke. Die Garderobe ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abzuholen. Die Aushändigung erfolgt ohne weitere Nachprüfung gegen Vorlage der Garderobenmarke. Wertgegenstände sind an der Person zu behalten. Für die dennoch in der Garderobe befindlichen Wertgegenstände und die Garderobe an sich übernimmt die BTG keine Haftung. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die entsprechende Garderobe nur nach Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises ausgehändigt werden. Die Identität ist dem Garderobenpersonal zu dokumentieren. Für den Verlust der Garderobenmarke hat der/die Besucher:in Schadensersatz von 10,00 € zu leisten. Mäntel, Jacken, Regenbekleidung (nur Klubhaus), Schirme und sperrige Gegenstände (alle Veranstaltungsstätten) dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Diese Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben.
11. Rollstuhlplätze
Im Klubhaus und im Harzer Bergtheater werden in begrenzter Zahl Rollstuhlplätze angeboten. Die Rollstuhlplätze sind beim Kartenkauf bis spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der BTG anzumelden. Der Zugang für Rollstuhlfahrzeuge im Harzer Bergtheater erfolgt links neben dem Haupteingang.
13. Hausrecht
Interessent:innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise den Betriebsfrieden beeinträchtigen. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessent:innen in früheren Veranstaltungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Besucher:innen können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen, einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte besitzen oder die Veranstaltung digital oder analog aufzeichnen. Mobilfunktelefone sind im Zuschauerraum vollständig abzuschalten; die Stummschaltung mit Vibrationsalarm gilt nicht als abgeschaltet. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Das Rauchen ist in allen Räumen der BTG untersagt. Die Besucher:innen werden zu den Veranstaltungen in der Regel 30 – 60 min vor Veranstaltungsbeginn eingelassen. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher:innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Abholen der Garderobe ist zu unterlassen.
Den Besucher:innen ist vor, während und nach der Veranstaltung untersagt, Inhalte zu präsentieren, zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben bzw. zu verbreiten, die nach öffentlicher Meinung mit rechts- oder linksradikaler Gesinnung in Verbindung gebracht werden, Gewalt verherrlichende, rassistische, kinderpornografische, Menschen verachtende, verfassungsfeindliche oder dieses Gedankengut unterstützende Inhalte haben oder deren Verkauf bzw. Darbietung gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen. Sollte dies der Fall sein, werden die Besucher:innen des Hauses verwiesen. Mit einer Anzeige ist zu rechnen.
14. Verbot von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art ist bei allen Veranstaltungen der BTG aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal berechtigt, das sofortige Löschen der Aufnahmen zu verlangen und den Löschvorgang zu beobachten bzw. zu kontrollieren. Die Bodetal Tourismus GmbH behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und die zuwiderhandelnden Besucher:innen der Veranstaltung zu verweisen.
15. Datenschutz
Mit dem rechtsverbindlichen Kauf einer Eintrittskarte oder der Nutzung unserer Serviceangebote im World Wide Web (Onlineshop, Facebook, Twitter etc.) erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO erheben, verarbeiten, speichern und für personalisierte Marketingmitteilungen verwenden. Ihre personenbezogenen Daten sind durch technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen geschützt und eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Sie können der Nutzung Ihrer personengebundenen Daten für Marketingmitteilungen jederzeit widersprechen. Weitergehende Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen auf der Webseite der BTG entnehmen.
16. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Oktober 2023.
AGB für den Artikelverkauf
1. Vertragspartner / Vertragssprache
Ihr Vertragspartner ist die Bodetal Tourismus GmbH, Walpurgisstraße 37, 06502 Thale. Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung zustande.
3. Vertragsdokumentation
Der konkrete Vertragstext bezüglich Ihrer Bestellung wird bei uns zur Abwicklung des Auftrages gespeichert. Bitte bewahren auch Sie alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten, sorgfältig auf. Bei einer Bestellung über www.events.bodetal.de haben Sie die Möglichkeit, die Vertragsdaten über die in den dafür vorgesehenen Druckfunktionen zu sichern.
4. Widerrufs- & Rückgabebedingungen
Für alle mit der Bodetal Tourismus GmbH geschlossenen Verträge über den Webshop gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Der Widerruf der Vertragserklärung kann, ohne Angaben von Gründen, in Textform (Brief, E-Mail, Fax) oder durch die Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Die Rücksendung hat an die oben genannte Firmenanschrift zu erfolgen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Rücksendung muss ausreichend frankiert sein. Entstehen der Bodetal Tourismus GmbH zusätzliche Kosten durch eine unzureichende Frankierung der Rücksendung, so werden diese Kosten mit etwaigen geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet. Die Rücksendung der Ware hat in der Originalverpackung zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Kunde für eine Verpackung sorgen, welche eine Beschädigung der Ware ausschließt. Für Schäden an der Ware, die auf eine unzureichende Verpackung zurückzuführen ist, haftet der Kunde. Die Bodetal Tourismus GmbH behält sich einen Ersatzanspruch für beschädigte Ware ausdrücklich vor. Hat der Kunde eine Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung zu ersetzen; §§ 351 und 353 BGB sind nicht anzuwenden. Offensichtliche Mängel (insbesondere Beschädigungen, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen), Transportschäden oder sonstige Mängel müssen der Bodetal Tourismus GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen, nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung per E-Mail an onlineverkauf@bodetal.de ist ausreichend.
5. Gültigkeit der Preise
Die im Onlineshop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und bleiben bis Widerruf gültig. Die auf www.events.bodetal.de geltende Währung ist Euro.
6. Lieferung & Versandkosten je Bestellung
Die Ware wird, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, innerhalb von 2 – 4 Werktagen nach Eingang Ihrer Bestellung in den Versand gebracht. Wir behalten uns im folgendem Fall den Rücktritt vom Vertrag vor: Das bestellte Produkt ist nicht lieferbar, weil unser Lieferant uns mit diesem Produkt nicht beliefert hat, ohne dass wir die Nichtlieferung verschuldet haben. Tritt ein solcher Fall ein, informieren wir Sie unverzüglich hierüber. Wenn Sie es wünschen, schlagen wir Ihnen ein vergleichbares Produkt vor. Sollten Sie dies nicht wollen oder ein vergleichbares Produkt nicht verfügbar sein, werden wir Ihnen unverzüglich Ihre erbrachte Gegenleistung erstatten.
Versandkosten je Bestellung und Lieferanschrift, sind abhängig vom Bestellwert. Die tatsächlichen Kosten werden im Bestellvorgang berechnet und angezeigt.
7. Zahlung
Der Kunde wählt die bevorzugte Zahlungsart selbst.
8. Haftungsausschluss für fremde Links
Wir verweisen auf unseren Internetseiten zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Die Bodeteal Tourismus GmbH
ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten
Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf
www.bodetal.de und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
9. Bildrechte
Alle Bildrechte liegen bei der Bodetal Tourismus GmbH oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
AGB Pauschalangebote
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bodetal-Tourismus GmbH
Bereich Tourist-Information
Pauschalreisen
Geschäftsführer: Ronny Große
Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (nachfolgend Reisegast/Reisender) und dem Reiseveranstalter (nachfolgend BTG-Bodetal-Information/Pauschalreisen) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.
1. Reisevertrag
1.1 Mit seiner Buchung (schriftlich, telefonisch, Fax, E-Mail, Internet) bietet der Reisegast den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von der BTG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird die BTG dem Reisegast eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Reisegast nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an welches die BTG für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn die BTG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn der Reisende diesem innerhalb der Bindungsfrist zustimmt.
1.4 Der Anmeldende haftet für die Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.5 Die von der BTG gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleitungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 und 5 möglich.
2. Leistungsverpflichtung Bodetal-Tourismus GmbH
2.1 Die in unserem Internetangebot enthaltenen Angaben und Leistungen sind für uns bindend.
2.2 Die in unserem Internetangebot angegeben Preise sind Endpreise.
2.3 Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die BTG.
2.4 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der BTG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisbeginn nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.5 Leistungsänderungen /-abweichungen durch die BTG werden dem Reisegast unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise mitgeteilt.
2.6 Der Reisegast ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die BTG eine solche Reise angeboten hat. Der Reisegast hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisegast gegenüber der BTG nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisegast in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.
2.7 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
2.8 Einen Sicherungsschein halten wir nicht vor, da die Absicherung der BTG/Pauschalen über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) erfolgt.
3. Zahlung
3.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht, in diesem Fall über den Kommunalen Schadensausgleich (KSA). Eine Anzahlung wird nicht gefordert.
3.2 Die Zahlung des vollständigen Reisepreis ist drei Wochen vor Reisebeginn fällig.
3.3 Leistet der Reisegast die Zahlung des Reisepreises nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl die BTG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisegastes besteht, so ist die BTG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten zu belasten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für anfallende Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der BTG. Dem Reisegast wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise durch den Reisegast steht der BTG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von der BTG zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der ersparten Kosten von der BTG sowie abzüglich dessen, was die BTG durch anderweitige Verwendung der Reisleistung erwirbt.
4.3 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
5 – 4 Wochen vor Reisebeginn | 10 % |
3 Wochen vor Reisebeginn | 25 % |
2 Wochen vor Reisebeginn | 50 % |
1 Woche vor Reisebeginn | 75 % |
3 – 1 Tag vor Reisebeginn/ Nichtantritt | 100 % |
4.4 Die BTG behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten, zu berechnen.
4.5 Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
4.6 Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Werden nach der Buchung der Reise Änderungen durch den Reisegast bei Reisetermin, Unterkunft oder Transfers vorgenommen (Umbuchung) behält sich die BTG je nach Aufwand vor, eine Umbuchungsgebühr von 40,00 € zu erheben. Geringfügige Umbuchungen können kostenfrei erfolgen.
4.7 Bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen wird keine Rückerstattung durch die BTG geleistet.
4.8. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserückrittsversicherung. Möglich bei der BTG über die Hanse Merkur Versicherung. Formulare sind bei uns erhältlich bei Reisebuchung.
5. Mängelanzeige, Mitwirkungspflicht des Reisegastes
5.1 Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisegast verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Hierzu ist eine Mängelanzeige des Reisegastes gegenüber der BTG auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich. Unterlässt es der Reisegast einen Mängel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
6. Haftung und Geltendmachung von Ansprüchen
6.1 Die BTG haftet nicht für fehlerhafte Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern gibt die Schadensersatzforderungen des Reisegastes an diese weiter. Sollte eine Mängelanzeige durch den Reisegast vor Ort erfolgt sein und der Leistungsträger keine Abhilfe in gesetzter Frist geschaffen haben, erfolgt eine Entschädigung nach Frankfurter Tabelle, sofern die Forderungen des Reisegastes geprüft und gerechtfertigt sind.
6.2 Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Reisegast gegenüber der BTG geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
6.3 Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
7. Gerichtsstand und Sonstiges
7.1 Gerichtsstand der BTG ist Quedlinburg.
7.2 Für die Rechtsbeziehung ist das deutsche Recht gültig mit der Maßgabe, dass falls der Reisegast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
7.3 Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die übrigen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
Bodetal Tourismus GmbH
Bodetal-Information/ Pauschalreisen
Geschäftsführer Herr Ronny Große
Walpurgisstr. 37
06502 Thale
Tel: 03947/77680-0
Fax: 03947/77680-19
info@bodetal.de
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